Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Der Beamte der Verwendungsgruppe K6, der in die Beamtengruppe der Notfallsanitäter/Notfallsanitäterinnen oder in die Beamtengruppe der Rettungssanitäter/Rettungssanitäterinnen eingereiht ist, ist mit Wirksamkeit des Tages, ab dem für ihn eine Dienstform gilt, in der keine 24-Stunden-Dienste zu leisten sind, nach Maßgabe der folgenden Überleitungstabelle in die Verwendungsgruppe R zu überstellen:

Verwendungsgruppe K6 Gehaltsstufe alt

Verwendungsgruppe R Gehaltsstufe neu

Verwendungsgruppe K6 Gehaltsstufe alt

Verwendungsgruppe R Gehaltsstufe neu

1

1

12, 1. Jahr

8

2

2

12, 2. Jahr

9

3

3

13

9

4

4

14, 1. Jahr

9

5, 1. Jahr

4

14, 2. Jahr

10

5, 2. Jahr

5

15

10

6

5

16

10

7

6

17

11

8, 1. Jahr

6

18

11

8, 2. Jahr

7

19, 1. Jahr

11

9

7

19, 2. Jahr

12

10, 1. Jahr

7

20, 1. bis 4. Jahr

12

10, 2. Jahr

8

20, über 4 Jahre

13

11

8

 

Durch die Überstellung ändert sich das Besoldungsdienstalter nicht. ist sinngemäß anzuwenden.