Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Soweit für eine am Tag der Kundmachung der 22. Novelle zur Besoldungsordnung 1994 nach den Bestimmungen des Nebengebührenkataloges 2004, ABl. der Stadt Wien Nr. 7/2004, gewährte Leistungszulage andere als die in genannten Voraussetzungen maßgebend sind, kann eine solche Leistungszulage bei weiterem Vorliegen der für sie maßgeblichen Voraussetzungen weiter gewährt werden.