. Der Leiterin eines Kindergartens, die für April 1994 Anspruch auf die Dienstzulage gemäß hatte, gebührt diese Dienstzulage ab 1. Mai 1994 weiter.
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Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
. Der Leiterin eines Kindergartens, die für April 1994 Anspruch auf die Dienstzulage gemäß hatte, gebührt diese Dienstzulage ab 1. Mai 1994 weiter.