Dienstzulagen für Pädagogische Regionalleiterinnen
. (1) Der Pädagogischen Regionalleiterin gebührt die Leiterinnenzulage gemäß in der höchsten Dienstzulagengruppe.
(2) Der Pädagogischen Regionalleiterin gebührt die in der Anlage 3 festgesetzte Dienstzulage. ./3
