Dienstzulagen für Lehrerinnen an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik
. Der Lehrerin, die als Abteilungsvorstand für den Übungskindergarten an der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik verwendet wird, gebührt auf die Dauer dieser Verwendung eine Dienstzulage. Sie beträgt 50 % der Leiterinnenzulage gemäß , die ihr zukäme, wenn sie Leiterin der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik wäre. Gleiches gilt für die Lehrerin, die zur Unterstützung der Leiterin der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik bestellt worden ist.
