4. Abschnitt
Verwaltung der Beiträge in der BV-Kasse
BV-Kassen
. Die BV-Kassen sind auch berechtigt, Beiträge im Sinne des 5. Teiles hereinzunehmen und zu veranlagen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
4. Abschnitt
Verwaltung der Beiträge in der BV-Kasse
BV-Kassen
. Die BV-Kassen sind auch berechtigt, Beiträge im Sinne des 5. Teiles hereinzunehmen und zu veranlagen.