Höhe der Abfertigung
. Die Höhe der Abfertigung ergibt sich aus der Abfertigungsanwartschaft zum Ende jenes Monats, zu dem ein Anspruch gemäß ermittelt wurde, einschließlich einer allfälligen Garantieleistung gemäß bei Verfügung gemäß , 3 und 4, Abs. 2a oder Abs. 3.
