Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Öffentlich-rechtliche Bedienstete des Gemeindeverbandes

Der Gemeindeverband ist berechtigt, den ärztlichen Leiter und den Verwaltungsleiter der Krankenanstalt sowie höchstens eine weitere Fachkraft des Verwaltungsdienstes in das öffentlichrechtliche Dienstverhältnis nach den Bestimmungen des Gemeindebeamtengesetzes 2022, LGBl. Nr. 97/2022, in der jeweils geltenden Fassung zu übernehmen.