Eigener Wirkungsbereich
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde und der Gemeindeverbände sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde und der Gemeindeverbände sind solche des eigenen Wirkungsbereiches.