Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Prüfungszulassung

Zur Prüfung werden nur Personen zugelassen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

1. Vollendung des 18. Lebensjahres,

2. körperliche und geistige Eignung,

3. Zuverlässigkeit und

4. ordnungsgemäßer Abschluss der Berufsjägerausbildung entsprechend der von der Steirischen Landesjägerschaft erlassenen Berufsjäger Ausbildungsordnung.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 77/2008