Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Aufgehoben werden:

1. die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren in Binnenschiffahrtssachen vom 30. Januar 1937 (Reichsgesetzbl. I S. 101);

2. die Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren in Binnenschiffahrtssachen vom 5. April 1938 (Reichsgesetzbl. I S. 374);

3. die Dritte Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Verfahren in Binnenschiffahrtssachen vom 30. März 1939 (Reichsgesetzbl. I S. 700).