Verarbeitung von Personenstammdaten zum Zweck des Identitäts- und Berechtigungsmanagements für die Nutzung von (IT-) Systemen und Diensten
. Für das Identitäts- und Berechtigungsmanagement von Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen und des Verwaltungspersonals für die Nutzung von IT-Systemen und Diensten gemäß sind aus dem Datenverbund der Schulen an die Bildungsstammportale und das Bildungsportal zu übermitteln:
1. folgende Daten der Schülerinnen und Schüler sowie deren Erziehungsberechtigten:
a) die Personenstammdaten gemäß und e mit Ausnahme der Sozialversicherungsnummer gemäß § 5 Abs. 1 Z 4 BilDokG 2020,
b) das bPK-BF, sowie weitere benötigte verschlüsselte bPK anderer Verwaltungsbereiche,
c) die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu Stundenplänen (Klasse bzw. Jahrgang, Rolle) sowie
d) Telefonnummer, E-Mail-Adresse;
2. folgende Daten der Bediensteten des Bundes an Schulen gemäß § 280 Abs. 1 Z 1 BDG und der Landeslehrpersonen gemäß § 119a des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes – LDG, BGBl. Nr. 302/1984, in Verbindung mit § 280 Abs. 1 Z 7 BDG:
a) die Schulkennzahl(en),
b) das bPK-BF, sowie weitere benötigte verschlüsselte bPK anderer Verwaltungsbereiche,
c) die Namen (Vor- und Familienname(n) einschließlich allfälliger akademischer Grade),
d) das Geschlecht,
e) die SAP-Personalnummer,
f) die Zuordnung zu Stundenplänen (Klasse bzw. Jahrgang, Rolle) sowie
g) die Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse);
3. die Daten gemäß Z 2 lit. a bis e und g des Verwaltungspersonals an Schulen.
Beachte: Ist nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten anzuwenden (vgl. ).
