Der Zahlungsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Republik Armenien erfolgt in Übereinstimmung mit den im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften in frei konvertierbarer Währung.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Der Zahlungsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Republik Armenien erfolgt in Übereinstimmung mit den im jeweiligen Staat geltenden Rechtsvorschriften in frei konvertierbarer Währung.