Steuersatz
. (1) Die Schaumweinsteuer beträgt 0 Euro je Hektoliter.
(2) Die Weinsteuer beträgt 0 Euro je Hektoliter.
Beachte: zum Bezugszeitraum vgl.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Steuersatz
. (1) Die Schaumweinsteuer beträgt 0 Euro je Hektoliter.
(2) Die Weinsteuer beträgt 0 Euro je Hektoliter.
Beachte: zum Bezugszeitraum vgl.