Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vollziehung

. (1) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betraut.

(2) Mit der Vollziehung des , 3. und 4. Satz ist der Bundesminister für Inneres betraut.

(3) (Verfassungsbestimmung) Mit der Vollziehung des und und 3 ist die Bundesregierung betraut.