6. Abschnitt
Bestellungsverfahren
Antrag auf öffentliche Bestellung
. (1) Natürliche Personen, die einen Bilanzbuchhaltungsberuf selbständig auszuüben beabsichtigen, haben einen schriftlichen Antrag auf öffentliche Bestellung bei der Behörde einzubringen.
(2) Diesem Antrag sind anzuschließen:
1. ein Identitätsnachweis und
2. die Belege zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung.
