Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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6. Abschnitt

Bestellungsverfahren

Antrag auf öffentliche Bestellung

. (1) Natürliche Personen, die einen Bilanzbuchhaltungsberuf selbständig auszuüben beabsichtigen, haben einen schriftlichen Antrag auf öffentliche Bestellung bei der Behörde einzubringen.

(2) Diesem Antrag sind anzuschließen:

1. ein Identitätsnachweis und

2. die Belege zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung.