Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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4. Abschnitt

Leistungsrechnung

Leistungsrechnung

. Die Leistungsrechnung bildet eine Grundlage für die Errechnung von Leistungskennzahlen, mit deren Hilfe eine betriebswirtschaftliche Steuerung der Organe unterstützt wird. Im Rahmen der Leistungsrechnung sind folgende Aufgaben durchzuführen:

1. Festlegung und Beschreibung der von einem Organ erbrachten Leistung,

2. Erfassung der Leistungsmenge durch Mengen- oder Leistungszeitmessung oder Schätzung für den Zweck der Kalkulation der Leistung und

3. Kalkulation der Leistung.