Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Voranschlagswerte in der Ergebnisrechnung

. (1) Der Ergebnisrechnung hat ein Ergebnisvoranschlag ( ff BHG 2013) gegenüber zu stehen.

(2) Der Jahresergebnisvoranschlagsrest der Ergebnisrechnung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Ergebnisvoranschlagsbetrag und den tatsächlichen Aufwendungen und Erträgen der Ergebnisrechnung.