Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge (Lastkraftwagen und Sattelkraftfahrzeuge) mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und Lastkraftfahrzeuge mit Anhänger, bei denen das höchstzulässige Gesamtgewicht des Lastkraftfahrzeuges oder das höchstzulässige Gesamtgewicht eines mitgeführten Anhängers mehr als 3,5 t beträgt, in der Zeit von 22.00 bis 5.00 Uhr.