(1) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Leibnitz vom 18. Juni 1984, verlautbart in der „Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark“, Jahrgang 1984, Stück 34, außer Kraft.
