(1) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld vom 24. September 1985, verlautbart in der „Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark“, Jahrgang 1985, Stück 44, außer Kraft.
