Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, BVBl. Nr. 31/2024, zuletzt in der Fassung BVBl. Nr. 34/2024, außer Kraft.