Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kernöffnungszeiten

(1) Für folgende öffentlichen Apotheken des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld

– Marktgemeinde Bad Waltersdorf „Thermenapotheke“

– Stadtgemeinde Friedberg Apotheke „Zur Maria Heil der Kranken“

– Stadtgemeinde Fürstenfeld „Panther-Apotheke“, „Stadtapotheke Fürstenfeld“ und „Augustiner Apotheke“

– Marktgemeinde Grafendorf „Apostl Apotheke“

– Stadtgemeinde Hartberg Apotheke „Zum schwarzen Bären“ und „Paracelsus-Apotheke“

– Marktgemeinde Kaindorf „Jakobusapotheke

– Marktgemeinde Pöllau Apotheke „Zum schwarzen Adler“

– Marktgemeinde Vorau „Augustinus Apotheke“

werden die Kernöffnungszeiten einheitlich wie folgt verordnet:

Montag-Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr

Samstag: 08:00 bis 12:00 Uhr

(2) Für die öffentliche Apotheke Marktgemeinde Ilz „Jacobus-Apotheke“ werden die Kernöffnungszeiten wie folgt verordnet:

Montag-Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr

Samstag: 08:00 bis 12:00 Uhr

(3) Zusätzlich zu den Kernöffnungszeiten sind die freiwilligen Öffnungszeiten der Apotheken in Anlage 1 ersichtlich.