Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

1. Die Grundstücke Nr. 428/4, 443, 444, 452/1 sowie Teile der Grundstücke Nr. 426, 430, 431, 432, 433, 442, 451, 453, 454 der KG. Weinitzen-Land im Gemeindegebiet Weinitzen werden zwecks Erhaltung als Standort gefährdeter Pflanzenarten und als Lebensraum gefährdeter Tierarten in dem in der Anlage festgelegten Ausmaß zum Naturschutzgebiet (Pflanzen- und Tierschutzgebiet) erklärt.

2. Die Anlage bildet einen Bestandteil dieser Verordnung.