Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerhalb der Betriebszeiten wird den öffentlichen Apotheken in Frohnleiten folgender Bereitschaftsdienst gemäß , RGBl. Nr. 5/1907 i.d.g.F., zusätzlich bewilligt:

1) „Engel-Apotheke“:

Sonn- und Feiertag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

a) bei Dienstbereitschaft eines Arztes für Allgemeinmedizin in der Stadt Frohnleiten, ohne Hausapotheke,

b) nicht bei Dienstbereitschaft der „Mur-Apotheke“ Frohnleiten

2) (Anm.: entfallen)

Ein Offenhalten der Eingangstüren ist gestattet. Der Bereitschaftsdienst ist durch geeignete Maßnahmen deutlich den Kunden anzuzeigen.

Anm.: in der Fassung BVBl. Nr. 49/2023