Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Der Bereitschaftsdienst folgt einem wiederkehrenden zehntägigen Zyklus, wobei die Dienstbereitschaft jeweils um 8.00 Uhr beginnt und um 8.00 Uhr des darauf folgenden Tages endet.