Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Betriebszeiten (Öffnungszeiten)

(1) Die öffentliche „Apotheke Hart“ in 8075 Hart bei Graz, Harter Süd Straße 2, hat an Werktagen wie folgt für Kundenverkehr offen zu halten:

Montag – Freitag

Samstag

08.00 Uhr – 12.30 Uhr

08.00 Uhr – 12.00 Uhr

14.30 Uhr – 18.00 Uhr

(2) Wenn der 24. und 31. Dezember auf einen Werktag (Montag bis Freitag) fallen, darf die Apotheke an diesen Tagen bereits ab 12.00 Uhr geschlossen halten.

(3) An den vier Samstagen, die vor dem 24. Dezember liegen, darf die öffentliche Apotheke bis 18.00 Uhr, am Feiertag 8. Dezember, wenn dieser auf einen Werktag (Montag bis Samstag) fällt, von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet halten.