Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerhalb der Betriebszeiten wird der öffentlichen „Marien-Apotheke“ in Eggersdorf folgender Bereitschaftsdienst gemäß § 8 Abs. 2 leg. cit. zusätzlich bewilligt:

Montag bis Freitag von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Ein Offenhalten der Eingangstüren ist gestattet.

Der Bereitschaftsdienst ist jedoch durch geeignete Maßnahmen deutlich den Kunden anzuzeigen.