Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Gemäß § 8 Abs. 1 des Apothekengesetzes, RGBl. Nr. 5/1907, i. d. g. F. werden die Betriebszeiten (Offenhaltezeiten) der öffentlichen Apotheke in Werndorf wie folgt festgesetzt:

Montag bis Freitag

von 8 Uhr bis 12 Uhr und

 

von 14 Uhr bis 18 Uhr

Samstag

von 8 Uhr bis 12 Uhr