Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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5. Abschnitt

Anreiz- und Sanktionsmechanismen

Prämien

. Beamtinnen und Beamte sowie Vertragsbediensteten des Bundes können Prämien gewährt werden, wenn

1. die Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne weitgehend erfüllt wurden und

2. die hierfür erforderlichen Mittel im jeweiligen Detailbudget bedeckt werden können.