5. Abschnitt
Anreiz- und Sanktionsmechanismen
Prämien
. Beamtinnen und Beamte sowie Vertragsbediensteten des Bundes können Prämien gewährt werden, wenn
1. die Ressourcen-, Ziel- und Leistungspläne weitgehend erfüllt wurden und
2. die hierfür erforderlichen Mittel im jeweiligen Detailbudget bedeckt werden können.
