Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Haushaltsführung

. Die Haushaltsführung umfasst

1. die Vorbereitung und Erstellung der Entwürfe für das Bundesfinanzrahmengesetz und das Bundesfinanzgesetz sowie deren Beschlussfassung,

2. das Führen des Ergebnis-, Finanzierungs- und Vermögenshaushalts,

3. das Controlling,

4. die Verrechnung, die Kosten- und Leistungsrechnung, den Zahlungsverkehr und die Innenprüfung sowie

5. die Erstellung von Abschlussrechnungen und die Rechnungsprüfung.