Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 4. August 1987, verlautbart in der „Grazer Zeitung - Amtsblatt für die Steiermark“, Jahrgang 1987, Stück 36, außer Kraft.