(1) Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Verlautbarung folgenden Tag in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg vom 12. November 1968, verlautbart in der „Grazer Zeitung -Amtsblatt für das Land Steiermark“ 1969, Stück 33, Seite 339, außer Kraft.
