Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Betriebszeiten (Öffnungszeiten)

1) Für die öffentlichen Apotheken im Bezirk Deutschlandsberg werden folgende Kernöffnungszeiten festgelegt:

Montag – Freitag

Samstag

08:00 Uhr – 12:30 Uhr

08:00 Uhr – 12:00 Uhr

15:00 Uhr – 18:00 Uhr

2) Für den Faschingsdienstag sowie den 24. und 31. Dezember, sofern diese auf einen Werktag fallen, wird für die öffentlichen Apotheken eine verpflichtende Kernöffnungszeit von 08.00 – 12.30 Uhr festgesetzt.

3) Die gemeldeten freiwilligen Öffnungszeiten der öffentlichen Apotheken sind in der Anlage 1 ersichtlich.