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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BVBl. Nr. 8/2026

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund , RGBl. Nr. 5/1907, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2024, wird für die öffentlichen Apotheken

Bernhard Apotheke, 8641 St. Marein im Mürztal, Hauptstraße 72

ApothekeZum heiligen Josef“, 8650 Kindberg, Hauptstraße 28

Apotheke „Zur heiligen Barbara“, 8662 St. Barbara im Mürztal, Grazer Straße 69

Jakobus Apotheke, 8670 Krieglach, Roseggerstraße 4

Andreas Apotheke, 8665 Langenwang, Grazer Straße 10

Josefsapotheke, 8680 Mürzzuschlag, Wiener Straße 27

Berg-Apotheke, 8680 Mürzzuschlag, Untere Berggasse 8-10

und gemäß iVm für die Filialapotheke „Zum Kindl“, 8650 Kindberg, Hauptstraße 2,

verordnet:

Öffnungszeiten

(1) Für die öffentlichen Apotheken in St. Marein im Mürztal, Kindberg, St. Barbara im Mürztal, Krieglach, Langenwang und Mürzzuschlag werden folgende Kernöffnungszeiten festgelegt:

Montag bis Freitag

Samstag

08.00 bis 12.00 Uhr

08.00 bis 12.00 Uhr

15.00 bis 18.00 Uhr

(2) Für die Filialapotheke „Zum Kindl“, 8650 Kindberg der öffentlichen ApothekeZum heiligen Josef“, 8650 Kindberg, wird folgende Kernöffnungszeit festgelegt:

Montag bis Freitag

Samstag

08.00 bis 12.00 Uhr

08.00 bis 12.00 Uhr

15.00 bis 18.00 Uhr

(3) Die gemeldeten freiwilligen Öffnungszeiten sind in der Anlage 1 ersichtlich.

(4) Wenn der 24. und 31. Dezember auf einen Werktag (Montag bis Freitag) fallen, können die Apotheken an diesen Tagen bereits ab 12.00 Uhr geschlossen halten.

(5) An den vier Samstagen, die vor dem 24. Dezember liegen, dürfen die öffentlichen Apotheken bis 18:00 Uhr, am 8. Dezember, wenn dieser auf einen Werktag (Montag bis Samstag) fällt, von 10:00 bis18:00 Uhr geöffnet halten.

Notfallbereitschaft

(1) Die öffentlichen Apotheken in St. Marein im Mürztal, Kindberg, St. Barbara im Mürztal, Krieglach, Langenwang und Mürzzuschlag haben außerhalb ihrer Öffnungszeiten gemäß bis 5, jeweils wöchentlichen, in folgender Reihenfolge gemäß der folgenden Tabelle, Notbereitschaftsdienst zu versehen.

Abweichend davon gilt für die Apotheken in Mürzzuschlag, dass die Notfallbereitschaft an Werktagen von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember, in der Zeit von 12.00 bis 15.00 Uhr, entfällt, sofern die andere Apotheke im Ort während dieser Zeit offenhält.

 

Ort

Apotheke

1

Kindberg

Apotheke „Zum heiligen Josef“

2

St. Barbara im Mürztal

Apotheke „Zur heiligen Barbara“

3

Krieglach

Jakobus Apotheke

4

Mürzzuschlag

Bergapotheke

5

Langenwang

St. Marein im Mürztal

Andreas Apotheke

Bernhard Apotheke

6

Mürzzuschlag

Josefsapotheke

a. Der Bereitschaftsdienst beginnt am Montag um 08.00 Uhr und endet am darauffolgenden Montag um 08.00 Uhr und ist jeweils durch die Apotheke bzw. Apotheken in o.a. Reihenfolge gemäß der o.g. Tabelle zu leisten.

b. Die Notfallbereitschaft zu Mittag der Apotheke „Zum heiligen Josef“ in Kindberg wird in den Räumlichkeiten der Filialapotheke „Zum Kindl“ an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 12.00 – 15:00 Uhr geleistet.

(2) Während der Notfallbereitschaft muss die /der Apothekenleiter:in oder ein:e andere:r allgemein berufsberechtigte:r Apotheker:in zur Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke anwesend und telefonisch erreichbar sein.

Außerhalb der Öffnungszeiten ist auf die jeweils Bereitschaftsdienst versehende Apotheke beim Eingang der Apotheke oder in dessen unmittelbarer Nähe eindeutig erkennbar hinzuweisen.

Allgemeine Bestimmungen und Strafbestimmungen

(1) Die öffentlichen Apotheken haben die nach den Bestimmungen dieser Verordnung festgelegten Öffnungszeiten und die Notfallbereitschaft einzuhalten. Außerhalb dieser Zeiten ist die Durchführung von Kundenverkehr nicht gestattet.

(2) Auf die Öffnungszeiten und die Notfallbereitschaft der Apotheke sowie außerhalb dieser Zeiten auf die nächstgelegenen dienstbereiten Apotheken ist gut sichtbar und beleuchtet beim Eingang der Apotheke oder in dessen unmittelbarer Nähe hinzuweisen.

(3) Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretung gemäß bestraft.

Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit 01.04.2026 in Kraft.

Ab 01.04.2026 hat ab 8.00 Uhr die Apotheke mit der Nr. 6, die Josefsapotheke in 8680 Mürzzuschlag, gemäß Notfallbereitschaft zu versehen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.