Zeitlicher Geltungsbereich der gemeinsamen Maßnahmen zur Vertreibung
Gemeinsame Maßnahmen im Sinne des können frühestens ab dem 10. Juli, jedoch längstens bis 15. November eines jeden Jahres durchgeführt werden.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Zeitlicher Geltungsbereich der gemeinsamen Maßnahmen zur Vertreibung
Gemeinsame Maßnahmen im Sinne des können frühestens ab dem 10. Juli, jedoch längstens bis 15. November eines jeden Jahres durchgeführt werden.