Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zeitlicher Geltungsbereich der gemeinsamen Maßnahmen zur Vertreibung

Gemeinsame Maßnahmen im Sinne des können frühestens ab dem 10. Juli, jedoch längstens bis 15. November eines jeden Jahres durchgeführt werden.