Vollziehung der Maßnahme der letalen Vergrämung
Die zur Durchführung von Maßnahmen gemäß beauftragten Personen haben über die Abschusszahlen Aufzeichnungen zu führen.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Vollziehung der Maßnahme der letalen Vergrämung
Die zur Durchführung von Maßnahmen gemäß beauftragten Personen haben über die Abschusszahlen Aufzeichnungen zu führen.