Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ländervereinbarung

Werden auf Grund von Vereinbarungen der Länder nach in Angelegenheiten des Weinbaues Kommissionen mit Kontrollaufgaben betraut, so haben die Behörden und die Weinbautreibenden diesen Kommissionen, aber auch den einzelnen von den Vertragspartnern bestellten Kommissionsmitgliedern, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Beweise vorzulegen oder zugänglich zu machen.