Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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II. Abschnitt

Bestimmungen über die Bewilligung von Veranstaltungen

Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

Folgende Veranstaltungen dürfen nur auf Grund einer Bewilligung durchgeführt werden:

1. Varieté- und Revueveranstaltungen,

2. Musikfestivals,

3. Zirkusveranstaltungen,

4. Tierschauen mit Raubtieren,

5. Veranstaltungen, die im Umherziehen durchgeführt werden,

6. Sonstige Veranstaltungen, deren Durchführung sich über den Bereich einer Gemeinde hinaus erstreckt,

7. öffentliche Filmvorführungen.