Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde (; 9 Abs. 3; 10 Abs. 3 bis 6, 11; 14 Abs. 3.; 17 Abs. 1; 19; 20) fallen in deren eigenen Wirkungsbereich.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in diesem Gesetz geregelten Aufgaben der Gemeinde (; 9 Abs. 3; 10 Abs. 3 bis 6, 11; 14 Abs. 3.; 17 Abs. 1; 19; 20) fallen in deren eigenen Wirkungsbereich.