Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Mitwirkung der Bundespolizei

Die Organe der Bundespolizei haben - ausgenommen Fälle des und des a - zur Unterstützung der Bezirksverwaltungsbehörde einzuschreiten durch:

1. Vorbeugungsmaßnahmen gegen drohende Verwaltungsübertretungen,

2. Maßnahmen, die für die Einleitung oder Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren erforderlich sind,

3. Überwachungsdienste gemäß ,

4. Maßnahmen gemäß ,

5. Zwangsmaßnahmen gemäß .