Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Umweltprüfungen bei Planungen in Schutzgebieten

Planungen für den Neubau einer Straße oder deren Verlegung um mehr als 25 m sind nur dann einer Umweltprüfung zu unterziehen, wenn sie ganz oder teilweise

1. in einem Europaschutzgebiet oder einem sonstigen Schutzgebiet nach dem Burgenländischen Naturschutz- und Landschaftspflegegesetz oder

2. in einem Wasserschutz- oder Schongebiet nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 oder

3. innerhalb einer Entfernung von 200 m zu einem in Z 1 oder 2 genannten Gebiet

zu liegen kommen.