Parteistellung
In den Verfahren gemäß und haben - neben der Betreiberin oder dem Betreiber - Parteistellung:
1. Personen und Organisationen, die eine Umweltbeschwerde gemäß eingebracht haben,
2. jene in genannten Personen und Organisationen, die innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung gemäß schriftlich erklärt haben, dass sie am Verfahren als Partei teilnehmen wollen.
