Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Registrierungs-, Zulassungs- und Kontrollgebühren

(1) Die Gebühr für die Registrierung und für die Erteilung einer Betriebszulassung gemäß wird

1. mit einem Grundbetrag von 200,00 Euro und

2. einem Zuschlag von jeweils 45,00 Euro für die nachstehenden Betriebskategorien festgesetzt:

a) Zwischenbehandlungsbetrieb;

b) Lagerbetrieb;

c) Verbrennungs- und Mitverbrennungsanlage;

d) Verarbeitungsbetrieb für Materialien der Kategorien 1 und 2;

e) Verarbeitungsbetrieb für Material der Kategorie 3;

f) Fettverarbeitungsbetrieb für Materialien der Kategorien 2 und 3;

g) Biogasanlage;

h) Kompostieranlage;

i) Heimtierfutterbetrieb;

j) technische Anlagen.

(2) Die Gebühr für jede Kontrolle gemäß beträgt 45,00 Euro für jede angefangene halbe Stunde und jedes Kontrollorgan.