3. Abschnitt
Finanzierung der Tourismusaufgaben
Aufbringung der Mittel
(1) Die Mittel zur Finanzierung der Tourismusaufgaben werden durch Tourismusabgaben, Förderungen, Landes- und/oder Gemeindebeiträge sowie sonstige Zuwendungen aufgebracht.
(2) Tourismusabgaben sind:
1. Ortstaxe,
2. Tourismusbeitrag für Ferienwohnungen, Mobilheime, Schwimmkörper, Wasserfahrzeuge und
3. Tourismusförderungsbeitrag.
