Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. April 2024 in Kraft.
(2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Burgenländische Mindestsicherungsgesetz - Bgld. MSG, LGBl. Nr. 76/2010, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 40/2018 und der Kundmachung LGBl. Nr. 82/2018, außer Kraft.
(3) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen auch rückwirkend, frühestens jedoch mit 1. April 2024 in Kraft gesetzt werden.
(4) , , 6 Abs. 3 und 5, , und 5, , , und 5, die Überschrift zu , , 4 und 6 sowie in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 72/2024 treten mit 1. November 2024 in Kraft.
(5) sowie in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 108/2025 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft; gleichzeitig entfällt a und .
