6. Abschnitt
Träger, Kostentragung
Träger der Sozialunterstützung
Träger der Sozialunterstützung ist das Land.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
6. Abschnitt
Träger, Kostentragung
Träger der Sozialunterstützung
Träger der Sozialunterstützung ist das Land.