Behörden
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Landesregierung. Die Durchführung von Strafverfahren obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Behörden
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Landesregierung. Die Durchführung von Strafverfahren obliegt den Bezirksverwaltungsbehörden.