Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Änderung des Burgenländischen Sozialhilfegesetzes 2000

Das Burgenländische Sozialhilfegesetz 2000 - Bgld. SHG 2000, LGBl. Nr. 5/2000, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 44/2012, wird wie folgt geändert:

In § 67 Abs. 3 wird das Wort „Bundespolizeibehörden“ durch das Wort „Landespolizeidirektion“ ersetzt.