Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Änderung des Burgenländischen Feuerwehrgesetzes 1994

Das Burgenländische Feuerwehrgesetz 1994 - Bgld. FWG 1994, LGBl. Nr. 49/1994, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 11/2008, wird wie folgt geändert:

In § 41 Abs. 1 wird die Wortfolge „die Bundespolizeidirektion Eisenstadt“ durch die Wortfolge „im Gebiet der Landeshauptstadt Eisenstadt und der Freistadt Rust die Landespolizeidirektion“ ersetzt.